Archiv vom August, 2011:
BVerfG – Urteil zur Vorratsdatenspeicherung – 02. 03.2010 – Teil 2 von 2

Phoenix – Dokusender von ARD & ZDF Dienstag, 2. März 2010 Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig Veröffentlicht in News, Außen- und Sicherheitspolitik, Innenpolitik von Dr. Detlef Peters am 2. Mar. 2010 um 12:04:54 GiNN-BerlinKontor.—Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 02.03.2010 entschieden: Die Vorratsdatenspeicherung verstößt in ihrer jetzigen Form gegen das Grundgesetz. Die Richter erklärten die gesetzliche Regelung zur massenhaften Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten für nichtig – sie verletze das Telekommunikationsgeheimnis. Die Daten sind sofort zu löschen., so die Entscheidung des 1. Senats des BVerfG. Über 35 000 Bürger – sowie die FDP-Politiker Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und der frühere Innenminister Gerhart Baum – hatten in Karlsruhe Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz eingereicht. Die Vorschriften waren per Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung am 21. Dezember 2007 eingeführt worden. Das BVerfG-Urteil könnte die Terror-Prävention der Geheimdienste erheblich inschränken. Grundsätzlich bleibt die Speicherung aber weiterhin möglich – die Richter fordern von der Bundesregierung jedoch einen strengen Maßstab für die Datensicherheit und größerer Transparenz. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit werde derzeit nicht gewahrt. Es gebe überdies keine konkreten Angaben, wofür die Daten gebraucht werden sollen. Die Richter …
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Strenge Vorschriften: Obama und Autoindustrie einigen sich über Benzinverbrauch http://www.faz.net/-021WOR
Strenge Vorschriften: Obama und Autoindustrie einigen sich über Benzinverbrauch http://www.faz.net/-021WOR – von FAZ_Auto (FAZ_Auto)
BubbleBum® – Der portable und faltbare Autokindersitz
Die zweifache Mutter, Grainne Kelly, hat durch ihre neue praktische Erfindung eine Lösung gefunden und diese patentieren lassen: den «BubbleBum®». BubbleBum® der preisgünstige und farbenfrohe Kindersitz ist leicht, aufblasbar und kann überall hin mitgenommen werden. Kinder und Mütter können ihn ganz einfach im Rücksack oder in der Handtasche verstauen — die perfekte Lösung für den Urlaub, Mietwagen, Taxis, Reisebusse, Schulausflüge und Fahrgemeinschaften. Ideal für Kinder zwischen 3 und 11 Jahren. Grainne Kelly erklärt: «Eigentlich habe ich BubbleBum® aus lauter Frustration kreiert. Denn das, was momentan auf dem Markt erhältlich ist, ist mehr als unbefriedigend. Familien reisen oft per Auto, Bus oder Taxi. Sperrige Kindersitze sind da ganz und gar nicht praktisch zum Mitnehmen – nicht für ein Kind und schon gar nicht, wenn man zwei oder drei hat. Also entwarf ich den «BubbleBum®». Er sollte kinder- und familienfreundlich sein. Er ist klein, leicht, praktisch und so einfach in der Handhabung, dass er sich sogar perfekt für kurze Taxifahrten eignet. Ausserdem sieht er gut aus, so dass es Kindern nichts ausmacht ihn im Rucksack oder der Schultasche mitzutragen.» Seit April 2010 müssen in der Schweiz /Europa Kinder unter 12 Jahren im Auto in einem Kindersitz oder Sitzerhöhung (15 kg — 36 kg) sitzen, sofern sie kleiner als 1.50 Meter sind. Der Kindersitz BubbleBum® ist geeignet für die Gruppe 2-3 Kinder ab 3-11 Jahren (15–36 kg) und erfüllt die strenge ECE-Norm R44/04 für …
Neulich beim Backen… jaja, bei mir läuft nie alles sooo streng nach Vorschrift ab wie bei Andern^^
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